Fälligkeit von gesetzlich vorgeschriebenen Elektrokontrollen
Schlusskontrollen und Abnahmekontrollen
| Neu installierte Elektronanlagen | Schlusskontrolle mit Sicherheitsnachweis | Vor Übergabe an Eigentümer |
| Abnahmekontrolle* | Innert 6 Monaten nach Übergabe an Eigentümer | |
| Geänderte oder revidierte Elektroanlagen | Schlusskontrolle mit Sicherheitsnachweis | Vor Übergabe an Eigentümer |
| Abnahmekontrolle* | Innert 6 Monaten nach Übergabe an Eigentümer |
* bei Energieerzeugungsanlagen oder Anlagen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren.
Periodische Kontrollen
| Einfamilien-/Mehrfamilienhäuser | Periodische Kontrolle mit Sicherheitsnachweis | Alle 20 Jahre |
| Gewerbe-/Büroimmobilien | Periodische Kontrolle mit Sicherheitsnachweis | Alle 10 Jahre |
| Bauten mit hohem Personenaufkommen sowie kleine Gastrobetriebe | Periodische Kontrolle mit Sicherheitsnachweis | Alle 5 Jahre |
| Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten | Periodische Kontrolle mit Sicherheitsnachweis | Alle 3 Jahre |
| Elektrische Installationen auf Baustellen und Märkten | Periodische Kontrolle mit Sicherheitsnachweis | Jedes Jahr |
| Handänderungen | Periodische Kontrolle mit Sicherheitsnachweis | Nach Ablauf von 5 Jahren seit der letzten Kontrolle |