Fälligkeit von gesetzlich vorgeschriebenen Elektrokontrollen

Schlusskontrollen und Abnahmekontrollen

Neu installierte ElektronanlagenSchlusskontrolle mit SicherheitsnachweisVor Übergabe an Eigentümer
Abnahmekontrolle*Innert 6 Monaten nach Übergabe an Eigentümer
Geänderte oder revidierte ElektroanlagenSchlusskontrolle mit SicherheitsnachweisVor Übergabe an Eigentümer
Abnahmekontrolle*Innert 6 Monaten nach Übergabe an Eigentümer

* bei Energieerzeugungsanlagen oder Anlagen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren.

Periodische Kontrollen

Einfamilien-/MehrfamilienhäuserPeriodische Kontrolle mit SicherheitsnachweisAlle 20 Jahre
Gewerbe-/BüroimmobilienPeriodische Kontrolle mit SicherheitsnachweisAlle 10 Jahre
Bauten mit hohem Personenaufkommen sowie kleine GastrobetriebePeriodische Kontrolle mit SicherheitsnachweisAlle 5 Jahre
Tankstellen und FahrzeugreparaturwerkstättenPeriodische Kontrolle mit SicherheitsnachweisAlle 3 Jahre
Elektrische Installationen auf Baustellen und MärktenPeriodische Kontrolle mit SicherheitsnachweisJedes Jahr
HandänderungenPeriodische Kontrolle mit SicherheitsnachweisNach Ablauf von 5 Jahren seit der letzten Kontrolle