Fälligkeit von gesetzlich vorgeschriebenen Elektrokontrollen

Schlusskontrollen und Abnahmekontrollen

Neu installierte Elektronanlagen Schlusskontrolle mit Sicherheitsnachweis Vor Übergabe an Eigentümer
Abnahmekontrolle* Innert 6 Monaten (Energieerzeugungsanlagen 2 Monate) nach Übergabe an Eigentümer
Geänderte oder revidierte Elektroanlagen Schlusskontrolle mit Sicherheitsnachweis Vor Übergabe an Eigentümer
Abnahmekontrolle* Innert 6 Monaten (Energieerzeugungsanlagen 2 Monate) nach Übergabe an Eigentümer

* bei Energieerzeugungsanlagen oder Anlagen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren.

Periodische Kontrollen

Einfamilien-/Mehrfamilienhäuser Periodische Kontrolle mit Sicherheitsnachweis Alle 20 Jahre
Gewerbe-/Büroimmobilien Periodische Kontrolle mit Sicherheitsnachweis Alle 10 Jahre
Bauten mit hohem Personenaufkommen sowie kleine Gastrobetriebe Periodische Kontrolle mit Sicherheitsnachweis Alle 5 Jahre
Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten Periodische Kontrolle mit Sicherheitsnachweis Alle 3 Jahre
Elektrische Installationen auf Baustellen und Märkten Periodische Kontrolle mit Sicherheitsnachweis Jedes Jahr
Handänderungen Periodische Kontrolle mit Sicherheitsnachweis Nach Ablauf von 5 Jahren seit der letzten Kontrolle