Fälligkeit von gesetzlich vorgeschriebenen Elektrokontrollen
Schlusskontrollen und Abnahmekontrollen
Neu installierte Elektronanlagen | Schlusskontrolle mit Sicherheitsnachweis | Vor Übergabe an Eigentümer |
Abnahmekontrolle* | Innert 6 Monaten nach Übergabe an Eigentümer | |
Geänderte oder revidierte Elektroanlagen | Schlusskontrolle mit Sicherheitsnachweis | Vor Übergabe an Eigentümer |
Abnahmekontrolle* | Innert 6 Monaten nach Übergabe an Eigentümer |
* bei Energieerzeugungsanlagen oder Anlagen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren.
Periodische Kontrollen
Einfamilien-/Mehrfamilienhäuser | Periodische Kontrolle mit Sicherheitsnachweis | Alle 20 Jahre |
Gewerbe-/Büroimmobilien | Periodische Kontrolle mit Sicherheitsnachweis | Alle 10 Jahre |
Bauten mit hohem Personenaufkommen sowie kleine Gastrobetriebe | Periodische Kontrolle mit Sicherheitsnachweis | Alle 5 Jahre |
Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten | Periodische Kontrolle mit Sicherheitsnachweis | Alle 3 Jahre |
Elektrische Installationen auf Baustellen und Märkten | Periodische Kontrolle mit Sicherheitsnachweis | Jedes Jahr |
Handänderungen | Periodische Kontrolle mit Sicherheitsnachweis | Nach Ablauf von 5 Jahren seit der letzten Kontrolle |